Am Ende des Therapieblocks erhalten Sie eine Honorarnote, welche Sie dann mit der Originalverordnung und der bewilligten Verordnung bei der Krankenkassa einreichen können.
Danach bekommen Sie üblicherweise einen Teilbetrag rückerstattet.
Osteopathische Behandlungen werden derzeit nicht von allen Krankenkassen bewilligt bzw. damit zusammenhängende Kosten nicht immer rückerstattet.