THERAPIE


Verordnung

Um die Therapie starten zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie oder Einzelheilgymnastik (inklusive Anzahl der Einheiten bzw. Zeitumfang). 

Um am Ende der Therapie eine Teilrückerstattung der Kosten erhalten zu können, müssen Sie diese Verordnung bei Ihrer Krankenkassa bewilligen lassen.

Bezahlung/Honorarnote

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an jede Therapieeinheit in bar.

Am Ende des Therapieblocks erhalten Sie eine Honorarnote, welche Sie dann mit der Originalverordnung und der bewilligten Verordnung bei der Krankenkassa einreichen können.

Danach bekommen Sie üblicherweise einen Teilbetrag rückerstattet.

Osteopathische Behandlungen werden derzeit nicht von allen Krankenkassen bewilligt bzw. damit zusammenhängende Kosten nicht immer rückerstattet.

Zusatzversicherung

Je nach Zusatzversicherung (mit Therapiekostenersatz) kann diese den Differenzbetrag nach Kassenrückerstattung übernehmen.

Dies gilt sowohl für Physiotherapie als auch für Osteopathie.

Mitbringen

Kommen Sie in gemütlicher Kleidung, in der Sie sich wohl fühlen. Zur ersten Therapieeinheit können Sie noch zusätzlich aktuelle Befunde mitbringen, damit ich einen Einblick in Ihre Krankengeschichte gewinnen kann.

Sollte bestimmte Kleidung notwendig sein, wird das im Einzelnen besprochen. 

Wenn die Therapieeinheit nicht in der Ordination sondern in der Sportanlage stattfindet, wird dort eine Umkleidekabine mit Spint und Dusche zur Verfügung gestellt.
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